Urheber- und Nutzungsrecht
Rechtliche Einordnung
Alle von „Woodland Media AT“ erstellten Fotos und Filme sind nach österreichischem Urheberrechtsgesetz geschützt.
Das bedeutet: Das Urheberrecht bleibt immer bei uns als Ersteller – unabhängig davon, welche Dateien Sie erhalten oder welche Leistungen Sie buchen. Bearbeitungs- und Nutzungsrechte können nur schriftlich übertragen werden.
Urhebernennung
Bei jeder Veröffentlichung ist – sofern nicht anders vereinbart – die Nennung „© Woodland Media AT“ (oder eine vereinbarte Form) erforderlich. Wichtig: Das Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt immer bestehen.
Nutzungsrechte (Lizenzen)
Mit dem Kauf oder der Beauftragung erwerben Sie keine vollständigen Rechte am Werk, sondern
Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck. Diese können beinhalten:
- Verwendungszweck (z. B. Website, Social Media, Print)
- Umfang der Nutzung (z. B. Reichweite, Auflage, Kanäle)
- Geografischer Bereich (z. B. Österreich, EU, weltweit)
- Laufzeit (z. B. 1 Jahr, 3 Jahre, unbegrenzt)
- Exklusiv oder nicht-exklusiv
Jede über die Vereinbarung hinausgehende Verwendung erfordert eine Erweiterung oder den Zukauf einer Lizenz.
Beispiel für eine Lizenzvereinbarung
„Der/die Kunde/Kundin erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für die Nutzung auf der eigenen Website, in Social Media und im Print bis 5.000 Stück. Laufzeit: 3 Jahre. Weitergabe oder zusätzliche Nutzung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.“
Weitergabe
Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
Bearbeitungsrechte
Bild- und Videomaterial darf nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte bearbeitet werden. Dazu zählen u. a. Zuschnitt, starke Farb- oder Lichtveränderungen, Retuschen, Collagen sowie KI-gestützte Bearbeitungen. Solche Änderungen können zustimmungspflichtig sein, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben wurden.
Zulässig ohne Rücksprache sind lediglich technische Anpassungen, die den Inhalt nicht wesentlich verändern (z. B. Format- oder Qualitätsanpassungen für Web oder Print).
Für weitergehende Bearbeitungen ist vorab unsere Freigabe einzuholen.
Rechte abgebildeter Personen
Zusätzlich zum Urheberrecht gelten Persönlichkeits- bzw. Modelrechte. Veröffentlichungen mit erkennbaren Personen setzen voraus, dass diese der Nutzung zugestimmt haben (z. B. durch Auftragssituation oder Einverständniserklärung).
Darüber hinaus dürfen Fotos und Filme keinesfalls in einem diskriminierenden, herabwürdigenden, rechtsradikalen, gewaltverherrlichenden oder sonst wie illegalen Zusammenhang verwendet oder verbreitet werden. Dies gilt auch dann, wenn grundsätzlich ein Nutzungsrecht besteht.
KI Training
Als urheberrechtlicher Rechteinhaber untersagt Woodland Media AT ausdrücklich die Nutzung unserer Fotos, Videos und sonstigen Medieninhalte zum Training, zur Verbesserung oder zur Entwicklung generativer KI-Modelle.
Jegliche Form der Datenextraktion, Analyse, automatisierten Auswertung oder Weiterverarbeitung zu KI-Trainingszwecken ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Kontakt
Für Fragen zu Nutzungsrechten, Lizenzen oder erweiterten Nutzungsmöglichkeiten stehen wir gerne zur Verfügung.